Für die Antragstellung bei Behörden, Eintragungen und Anmeldungen zu öffentlichen Registern oder Bewerbungen bspw. bei Hochschulen werden häufig beglaubigte Unterschriften, Fotokopien oder Ausfertigungen benötigt. Diese Beglaubigungen können für Sie in unserem Büro in der Bahnhofstraße 17 (Villa Schlichte) bei dem Notar Thomas Siebert erfolgen.
Im Bereich des Erbrechtes bieten wir durch Herrn Notar a.D. Kley und Herrn Notar Siebert langjährige Erfahrungen. Herr Notar a.D. Kley berät und Herr Notar Siebert berät und beurkundet nach Ihren individuellen Vorstellungen unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Vorschriften. Auszugsweise stellen wir Ihnen Teile unserer Leistungen für Sie vor.
Mit einem individuell für Sie gestalteten Testament oder Erbvertrag sorgen wir für eine bestmögliche rechtliche Umsetzung Ihres „letzten Willens“. Wir stellen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten dar und erarbeiten für Sie Ihr persönliches Testament. Hierbei können durch unsere lange Erfahrung und Expertise Möglichkeiten gefunden werden, damit am Tag X alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Gerne beraten wir Sie umfassend in einem persönlichen Beratungsgespräch und bereiten nach Ihren Vorstellungen Ihr individuelles Testament oder Ihren Erbvertrag vor und beurkunden diese bei uns im Hause.
Lebzeitige Schenkungen und die Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind nicht nur ein weitverbreitetes Mittel um etwaige anfallende Erbschaftssteuer für die Erben zu verringern. Sie bringen hierüber hinaus auch weitere Vorzüge mit sich. So können z.B. Streitigkeiten zwischen den künftigen Erben vermieden werden. Bereits zu Lebzeiten können die künftigen Erben sich mit dem Nachlass auseinandersetzen und etwaige Unstimmigkeiten können frühzeitig geklärt werden. Außerdem besteht für die Erblasser die Möglichkeit, zu sehen, wie mit Ihrem „Vermächtnis“ noch zu Lebzeiten umgegangen wird.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Beantragung des Erbscheins. Hierdurch kann in vielen Fällen wertvolle Zeit gespart werden. Während unserer Öffnungszeiten finden wir zeitnah und flexibel einen Termin.
Mit einem Unternehmen ist man immer auf einer Reise.
Ob Gründung, Handelsregisteranmeldungen, Strukturveränderungen oder Unternehmensnachfolge, von uns werden Sie persönlich und kompetent begleitet. Zielgerichtete und zeitnahe Beratung zählen hier zu unseren Ansprüchen, genauso wie individuelle Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.
Sie planen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen? Ein Darlehen soll über eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert werden? Es soll ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht für ein Grundstück/eine Wohnung bestellt werden? Es soll Wohnungseigentum gebildet werden, um die einzelnen Wohnungen verkehrsfähig zu machen? In diesen Bereichen und allen anderem, was rechtlich rund um Ihre (zukünftige) Immobile anfällt, sind wir für Sie da.
Hierzu zählt neben der umfassenden Vorbereitung und Beratung auch die Begleitung während des Beurkundungsprozesses und die Abwicklung aller mit dem Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks notwendigen notariellen Tätigkeiten. Mit detaillierten Anweisungen unterstützen wir Sie bei der Durchführung Ihres Immobiliengeschäftes.
Plötzlich eintretende Ereignisse wie Unfall oder Krankheit oder aber auch altersbedingte Umstände können zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen.
Das kann u.a. dazu führen, dass man unversehens seine persönlichen Angelegenheiten auch im rechtlichen Bereich nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen ist.
Ehegatten, Lebensgefährten oder nahe Angehörige können in derartigen Fällen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Um auszuschließen, dass in derartigen Lebenssituationen fremde Personen über Lebensgestaltung und Vermögen entscheiden, ist es ratsam, Vorsorge zu treffen.
Durch eine entsprechend individuell gestaltete General- und Vorsorgevollmacht im Verbund mit einer Betreuungs- und Patientenverfügung können Sie die Personen bestimmen, die für Sie handeln sollen. Sie eröffnet den durch Sie bestimmten Bevollmächtigten, etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kindern oder nahen Vertrauenspersonen, die Möglichkeit, Ihrem niedergelegten Willen und Ihren Wünschen Geltung zu verleihen.
Mit der Patientenverfügung können Sie individuell festlegen, welche Behandlungen in einer solchen Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen und somit den behandelnden Ärzten/Ärztinnen und dem medizinischem Fachpersonal Richtlinien an die Hand geben.
In diesem Rahmen können auch Festlegungen zu einer evtl. gewollten Organspende getroffen werden.
Ihre Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch hierzu auf der Internetseite der Bundesnotarkammer (www.bundesnotarkammer.de).